Selbstbehalt für Beamte wird auf 10 Prozent halbiert
Beamte müssen ab 1. April nur noch zehn Prozent Selbstbehalt beim Arztbesuch zahlen.
Die Generalversammlung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) hat beschlossen, den Behandlungsbeitrag zu halbieren. Dies bedeutet, dass die BVA „für alle behandlungsbeitragspflichtigen Leistungen“ ab nächstem Monat nur mehr zehn Prozent Behandlungsbeitrag vorschreibt.
„Nach den zahlreichen Leistungsverbesserungen in den letzten Jahren setzen wir mit dieser Maßnahme einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung unserer Versicherten“, sagt BVA-Generaldirektor Gerhard Vogel. Gleichzeitig betont die BVA, es sei ihr sehr wichtig, dass der Behandlungsbeitrag nicht zu einer unzumutbaren Belastung wird. Deshalb bleibe das bestehende Nachsichtsystem nach wie vor aufrecht. Es ist deshalb weiterhin möglich, dass der Behandlungsbeitrag unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder zur Gänze nachgesehen wird.
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