Privat vorsorgen, Berufsrisiken minimieren
Viel wurde im Zuge der Sparpaket-Debatten über reduzierte staatliche Förderungen bei Vorsorgeprodukten gesprochen. Trotz erfolgter Anpassungen bleiben sie aber auch weiterhin attraktiv – und werden immer notwendiger. Denn die Schere zwischen Aktivbezug und Pensionserwartungen geht immer weiter auseinander.
Altersvorsorge und Berufsrisikoabsicherung – an diesen Themen kommt kaum jemand heute vorbei. Lieber früher als später muss sich jeder Erwerbstätige, egal ob Angestellter oder Selbstständiger, mit ergänzenden Vorsorgeprodukten und Versicherungen auseinandersetzen. Für Ärzte gilt dies vielleicht noch ein bisschen mehr als für andere Berufsgruppen. Zum einen sind die Berufsrisiken in der Regel deutlich höher als anderswo, zum anderen ist die Kluft zwischen Aktiveinkommen und staatlicher Altersversorgung vielerorts höher als anderswo, sagt DI Mathias Frisch, Leiter Lebensversicherung bei der Wiener Städtische Versicherung: „Eine berufliche Basisabdeckung im Alter ist zwar gegeben, jedoch für einen Besserverdiener entspricht das üblicherweise nicht dem, was er sich vorstellt, um seinen Lebensstandard auch in der Pension gleich hoch wie in der Erwerbszeit zu halten. Wer mit der staatlichen Grundsicherung nicht auskommen wird, spart sinnvollerweise schon dann Geld an, wenn er gut verdient.“
Auf welche Weise er vorsorgt, das hängt von einer Reihe individueller Faktoren ab, welche Standardlösungen in der Vorsorgeplanung von Grund auf ausschließen. Auch das Berufsbild Arzt an sich ist hinsichtlich der geeigneten Vorsorge weniger relevant als etwa die Fragen, ob selbstständig oder angestellt oder auch – denkt man etwa an eine private Unfallversicherung – ob Chirurg oder Neurologe. Was aber jedenfalls für die einen wie die anderen gilt: Am Thema „Vorsorgen“ und „Versichern“ kommt keiner mehr vorbei.
Vorsorge bedeutet Vorbereitung und Finanzplanung für die eigene wirtschaftliche Zukunft oder auch: die Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand. Sie ist damit fixer Bestandteil der individuellen Lebensplanung. Das österreichische Vorsorgesystem basiert dabei auf drei fundamentalen Säulen: der staatlichen Vorsorge, der betrieblichen Vorsorge über das Krankenhaus oder die eigene Ordination und der privaten Vorsorge, also der individuellen Absicherung des Einzelnen für sich selbst.
Nie zu früh
Für Letztere gilt das Motto: „Je früher desto besser.“ Gerade im Bereich der Pensionsvorsorge kann durch eine lange Laufzeit schon bei geringer monatlicher Einzahlung ein sehr schönes Ergebnis erzielt werden. Fünf oder zehn Jahre früher zu beginnen, kann bei gleich hoher Prämie bis zum doppelten Auszahlungsbetrag führen. Aber auch in anderen Bereichen ist frühe Vorsorge anzuraten. Durch ein junges Einstiegsalter und guten gesundheitlichen Zustand kann man sich zum Beispiel in der Krankenversicherung zu sehr günstigen Prämien umfangreichen Versicherungsschutz sichern. Dem Motto „Je früher desto besser“ stimmt auch Mathias Frisch zu: „Man kann nicht früh genug beginnen, denn durch die Anspareffekte erzielt man umso höhere Rendite, je früher man einsteigt. Es gibt heute schon eine Reihe von Produkten, die man Kindern in den Schoß legen kann. Zu spät ist es praktisch nie.“
Am besten wäre es also, schon vor dem Eintritt ins Berufsleben mit der privaten Vorsorge zu beginnen. Das ist aber mehr Wunschdenken als Realität, es sein denn, die Eltern übernehmen schon die Vorsorge ihrer Kinder. Sonst hat das Leben, etwa während des Studiums, meist andere Prioritäten als die geeignete Altersvorsorge. Spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben sollte sich aber jeder Gedanken darüber machen. Und weil das Leben nur selten in geraden Linien verläuft, sollte bei der Auswahl der passenden Produkte auch dem Thema Flexibilität Beachtung geschenkt werden. Unterschiedliche Bedürfnisse zu unterschiedlichen Zeitpunkten und abhängig vom jeweiligen Lebensabschnitt verlangen nach flexiblen Versicherungslösungen, die sich individuell anpassen lassen. Ein Modell könnte etwa sein: Klein beginnen, mit steigendem Einkommen dann den Vorsorgegedanken forcieren. Viele Makler raten auch dazu, zu Beginn so konservativ wie möglich einzusteigen. Wenn später mehr Geld zur Verfügung steht, dann kann auch in andere Bereiche, je nach persönlicher Risikofreude, investiert werden.
Individuelle Lösungen
Jede Entscheidung sollte jedenfalls wohlüberlegt getroffen und möglichst langfristig durchgehalten werden. Die Kunst ist es letztendlich, die entscheidenden Parameter – Sicherheit, Garantie und Ertrag – möglichst optimal auszubalancieren. Um diese Balance für die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse bestmöglich zu erreichen, ist eine ausführliche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler durchaus empfehlenswert. Dafür spricht nicht nur die breite Produktpalette gerade für die Berufssparte der Ärzte, sondern auch die Gewährleistung durch die Beratungshaftung. Die sollte ein Arzt auf jeden Fall einfordern.
Auch die Ärztekammer rät ihren Mitgliedern dazu, sagt der Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer, Dr. Thomas Holzgruber, sich „individuell beraten zu lassen und dann Vorsorge- und Versicherungsprodukte nach eigenem Bedarf möglichst frühzeitig abzuschließen.“
Alle Kammermitglieder sind zusätzlich über die Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer abgesichert. Diese sind allerdings regional organisiert, wodurch die Regelungen bundesländerweise zum Teil sehr unterschiedlich ausfallen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sind aber gesetzlich einheitlich geregelt, sie wurden durch das Sparpaket in keiner Weise beeinflusst. Die Fonds decken folgende Vorsorgebereiche ab: Pensionen, Invaliditätsversorgung, Witwen- und Hinterbliebenenversorgung.
Staatlich geförderte Produkte
Die Zukunftsvorsorge ist ein sehr beliebtes, wenn auch noch relativ junges Produkt, was den kleinen Nachteil hat, dass niemand deren langfristige Entwicklung genau abschätzen kann. Seit 2003 wurden etwa 1,5 bis 1,6 Millionen Verträge abgeschlossen. Die Auszahlung der Zukunftsvorsorge erfolgt nicht einmalig, sondern in einem Rentenmodell, das heißt, Kunden erhalten monatlich einen gewissen Betrag ausbezahlt. Es handelt sich somit um eine private Pensionsvorsorge. Die Auszahlung der monatlichen Beiträge wird dabei auf Lebenszeit garantiert. „Durch die Garantie einer Versicherung läuft diese Rente bis zum Ableben, egal, wie alt ein Kunde wird, auch wenn die Höhe der Einzahlung möglicherweise früher verbraucht ist“, erläutert Mathias Frisch: „Als Versicherungen sind wir die einzigen, die auch ein ‚Langlebigkeitsrisiko‘ mittragen.“
Der Name „staatlich gefördert“ kommt daher, dass der Kunde eine jährlich neu festzusetzende staatliche Prämie auf seine einbezahlten Prämien erhält. Diese staatliche Prämie kam zuletzt im Zuge der Diskussionen und gesetzlichen Änderungen rund um das Sparpaket stark ins Gerede. In der Öffentlichkeit wurde vor allem über die Reduktion der Prämie für Bausparer debattiert. Aber auch die staatliche Zukunftsvorsorge ist direkt – und indirekt auch über die Bausparprämie – betroffen.
Die Vorteile bleiben aber auch in Zukunft aufrecht, betont Frischs Kollege Hanns-Peter Neubauer, Accountmanager der Sparkassen Versicherung AG Vienna Insurance Group: „Sämtliche steuerlichen und sonstigen Vorteile bleiben unverändert erhalten. Die einzige Änderung betrifft die staatliche Förderung. Diese wurde im Rahmen des Sparpaketes, rückwirkend mit Beginn des Jahres 2012, halbiert und beträgt nun zwischen 4,25 (2012) und 6,75 Prozent.“ Die 4,25 Prozent sind der garantierte Minimalwert.
Bisher betrug die staatliche Förderung 8,5 Prozent. Diese setzten sich aus einem Sockelbetrag von 5,5 Prozent plus der Bausparförderung von 3 Prozent zusammen. Nun wurden beide Förderposten von der Regierung halbiert, was eben die aktuell geltenden 4,25 Prozent ergibt. Die Halbierung betrifft ausschließlich die staatliche Förderung, nicht die Rendite, die sich damit erzielen lässt. „Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge stellt aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile sicherlich eine gute Basisabdeckung dar, wird aber alleine in der Regel nicht ausreichen, um die Schere zwischen Aktiveinkommen und Pension zu schließen“, resümiert Mathias Frisch: „Wenn ich mich wirklich umfassend absichern will, muss ich noch etwas darüber hinaus machen. Wir empfehlen eine Rentenversicherung, weil man hier zwei Vorteile auf einmal lukrieren kann.“
Rentenversicherung
Neben der bereits im Rahmen der Zukunftsvorsorge angesprochenen Übernahme des Langlebensrisikos durch die Versicherung können Kunden bei vielen Anbietern auch mit einem Vorteil durch die zunehmende Lebenserwartung hoffen, zum Beispiel bei der Wiener Städtische Versicherung, erklärt Frisch: „Wenn wir Rentenversicherungen abschließen, verwenden wir für die Berechnung der Rentenhöhe die bei Vertragsabschluss – und nicht die zum Zeitpunkt der Verrentung – aktuelle Sterbetafel. Ein Vorteil für die Kunden, weil die Lebenserwartung zum Zeitpunkt ihres Pensionseintrittsalters schon deutlich höher sein wird.“ Alle zehn Jahre veröffentlicht die Statistik Austria die Ergebnisse einer Volkszählung, auf deren Basis die in den Sterbetafeln abgebildete Lebenserwartung nach oben justiert wird. Und mit jeder neuen Erhebung werden im Durchschnitt fünf bis zehn Prozent mehr Kapitalbedarf zum Ansparen benötigt, will man später vergleichbare Leistungen beziehen.
Für das Ansparen gibt es verschiedenste Modelle – etwa die klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung –, abhängig vom Zeitfaktor und von der Risikobereitschaft. Je näher das Pensionsalter dann rückt, desto eher wird man in eine sichere, planbarere Veranlagungsform investieren.
Pflegeversicherung
Eine spezielle Form der Altersvorsorge ist die Pflegeversicherung. Sie lässt sich auch mit anderen Ansparformen kombinieren, etwa, wenn ein Arzt zu einem bestimmten Zeitpunkt finanzielle Spielräume hat, kann er sich mittels Einmalerlag absichern und auch nachbessern.
Standardmäßig wird eine Absicherung ab der Pflegestufe 3 empfohlen. Dabei kann frei festgelegt werden, wie hoch die Auszahlung im Fall einer Pflegebedürftigkeit sein soll: Will der Versicherte 50 Prozent zusätzlich zum staatlich festgelegten Pflegegeld, 100 oder 120 Prozent. Die individuelle Höhe ist, abhängig vom Anbieter, meist in Zehn-Prozent-Stufen variierbar.
Beim Pflegegeldanspruch orientieren sich die meisten Anbieter an der staatlichen Einstufung. Es gibt allerdings auch davon unabhängige Bewertungen einzelner Versicherungen, etwa mittels „Daily Life Activities“-Liste.
Insgesamt hält sich die Nachfrage nach Pflegeversicherungen derzeit noch in Grenzen, sagt DI Wolfgang Weisz, Abteilungsleiter Betriebliche Altersvorsorge bei der Allianz: „Die Pflegevorsorge war im Wahlkampf 2008 ein großes Thema, entsprechend breit war auch das Angebot. Allerdings wurde das Thema nach der Wahl medial rasch wieder fallen gelassen und das Interesse ging ebenso rasch zurück. Wir gehen aber davon aus, dass die Pflegeversicherung spätestens 2013, vor der nächsten Nationalratswahl, wieder zum großen Thema werden wird.“
Betriebliche Vorsorge
Neben den privaten bieten sich Ärzten auch betriebliche Vorsorgemodelle an. Diese wurden durch die Maßnahmen im Rahmen des Konsolidierungspakets rechtlich und finanziell nicht ausgehöhlt, sagt Wolfgang Weisz. Das betrifft die freiwillige Vorsorgekasse für selbstständige Ärzte ebenso wie etwa die steuerlichen Anreize im Zuge der Gründung einer Ärzte GmbH.
Seit 2008 können niedergelassene Ärzte von der neuen Selbstständigenvorsorge profitieren, erklärt Weisz: „Sobald eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, haben Ärzte innerhalb von zwölf Monaten die Möglichkeit, sich für die neue Selbstständigenvorsorge zu entscheiden. Sie können 1,53 Prozent der Pensionsbemessungsgrundlage (2012 maximal 906 Euro) über die SVA der gewerblichen Wirtschaft in eine Vorsorgekasse einzahlen und so steuerbegünstigt etwas für die private Vorsorge tun.“ Die Beiträge gelten zu 100 Prozent als Betriebsausgaben, sind somit steuerfrei. Bei einer Übertragung in eine Pensionskasse oder -versicherung kann eine monatliche steuerfreie Zusatzpension ausbezahlt werden. Für die Vorsorgekasse besteht eine 100-prozentige Kapitalgarantie auf die einbezahlten Bruttobeiträge.
Das entspricht einer steuerlichen Gleichstellung mit den angestellten Ärzten, die Gleiches seit dem neuen Abfertigungsgesetz 2003 tun können, sagt Weisz. Weiters gilt für den angestellten Arzt: „Wenn der Arbeitgeber mitspielt, können bis zu 300 Euro Gehalt pro Jahr umgewandelt und steuerfrei in sogenannte ‚zukunftssichernde Maßnahmen‘ – also in ein betriebliches Vorsorgemodell – eingebracht werden, etwa in Form einer Lebens- oder Pflegeversicherung.
Seit 2010 haben selbstständige Ärzte auch die Möglichkeit Ärzte GmbHs zu gründen. Auch wenn sich der Andrang noch sehr in Grenzen hält und weit unter den Erwartungen liegt, so bieten GmbHs hinsichtlich ihrer steuerlichen Möglichkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge interessante Möglichkeiten, erläutert Weisz: „Im Rahmen einer Ärzte-GmbH kann das Instrument der direkten Leistungszusage genutzt werden. Dabei handelt es sich um ein Pensionsversprechen der GmbH an ihre geschäftsführenden Gesellschafter. Sämtliche Aufwendungen können betriebsausgabenwirksam geltend gemacht werden. Erst die Pensionsleistung an sich ist dann einkommenssteuerpflichtig.“ In anderen Unternehmensbereichen wird diese GmbH-Vorsorgemöglichkeit bereits sehr häufig und gerne genützt.
Haftpflichtversicherung
Vorsorge beginnt aber nicht mit dem Einstieg in den Ruhestand, sondern schon viel früher, wenn es beispielsweise um Unfallfolgen, die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Betriebsunterbrechung geht.
Für niedergelassene Ärzte, angestellte Ärzte mit freiberuflicher Nebentätigkeit sowie Ambulatorien bzw. Privatspitäler ist eine Haftpflichtversicherung ohnedies seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund wachsender Regressforderungen wird sie inzwischen auch für angestellte Ärzte empfohlen. Denn Experten rechnen damit, dass durch die neue gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung die ohnehin schon gestiegene Klagsfreude der Patienten noch weiter anwachsen wird.
Für aktive niedergelassene Ärzte deckt das neue Gesetz mit der verpflichtenden Haftpflichtversicherung das Problem der Nachhaftung lückenlos ab. Bereits pensionierten Ärzten allerdings oder deren Erben könnten zukünftig noch existenzbedrohende Folgen daraus entstehen, da auch sie nach dem neuen Gesetz noch 30 Jahre lang für Behandlungsfehler haften. Die wenigsten Pensionisten haben dafür aber eine Nachhaftungsversicherung abgeschlossen, auch weil entsprechende Angebote fehlen würden, meint Gerhard Ulmer, Geschäftsführer der ÄrzteService Dienstleistung GmbH: „Das Problem ist vielen unbekannt, aber umso schwerwiegender, weil damit zu rechnen ist, dass Patienten mithilfe von Anwälten auf die Suche nach Kunstfehlern gehen werden. Wir als ÄrzteService bieten über die Zürich-Versicherung AG eine sogenannte Stand-Alone-Nachhaftungsversicherung an.“
Die Haftpflichtversicherung deckt nur Ansprüche von Geschädigten ab. Daher ist zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Für selbstständige Ärzte können im Rahmen des Betriebsrechtsschutzes auch die Ordination und die in der Ordination beschäftigten Mitarbeiter im Bereich des Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutzes mitversichert werden.
Berufsunfähigkeit
„Generell ist es leider so“, sagt DI Matthias Frisch von der Wiener Städtischen, „dass ein Bewusstsein für Berufsunfähigkeitsabsicherung in Österreich noch kaum vorhanden ist.“ Laut Frisch liegt diese Absicherung in Österreich noch im „Dornröschenschlaf“, während die Abdeckung der Berufsunfähigkeit etwa in Deutschland nahezu schon Standard wäre: „Dort haben 25 Prozent der Bevölkerung eine solche Form der Absicherung, wenn auch nicht in Höhe des gesamten Einkommens.“ Da sei in Österreich das Gefühl traditionell noch stark verhaftet: Im Falle des Falles wird mich der Staat schon auffangen. „Was zweifellos auch zutrifft“, sagt Frisch, „und weit besser funktioniert als in vielen anderen Ländern, allerdings ist die Einkommensschere, die sich zwischen vorher und nachher auftut, gerade bei gut verdienenden Branchen wie bei den Ärzten schon sehr heftig.“
Außerdem nehmen die Fälle von Berufsunfähigkeit immer stärker zu, vor allem im Bereich der psychischen Belastungen wie Stresssymptomen und Burnout. Ein Trend, der vor allem auch im Gesundheitsbereich zu beobachten ist.
Eine Absicherung kann über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei Angestellten oder über eine Betriebsunterbrechung für freiberuflich Tätige (BufT) erfolgen, also etwa Ärzte mit eigener Praxis. Die BufT ist damit der finanzielle Rettungsschirm, wenn der Arzt seine Ordination wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls temporär schließen muss. Die Konsequenz dieser beiden Ereignisse muss eine vollständige und vorübergehende Arbeitsunfähigkeit sein. Die Versicherungssumme ist der Deckungsbeitrag, geleistet wird pro Tag 1/360tel der Versicherungssumme. Nach Ablauf einer vereinbarten Karenzfrist beginnt dieser finanzielle Rettungsschirm zu wirken. Die Leistung kann – bei schweren Erkrankungen oder Unfallfolgen – sogar bis zum Verbrauch der vollen Versicherungssumme führen. Die BufT ist eine Sachversicherung und die Prämie kann daher auch als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
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Foto: istockphoto
Versichern oder ansparen?
Als Faustregel gilt: Je längerfristig die Produkte, desto sinnvoller ein Versicherungsprodukt. Während bei Versicherungen gleich zu Beginn vier Prozent Versicherungssteuer anfallen, dafür später keine Kapitalertragssteuer, ist kurzfristig eine Sparform sicher vorzuziehen. Beispiel Sparbuch: Bei 16 Prozent Zinsgewinn ist zwischen Versicherung und Sparen eine steuerliche Pattstellung erreicht (Staat nimmt ein Viertel des Werts in Form von Kapitalertragssteuer weg. Das ist der gleiche Betrag, der bei Versicherungen als Versicherungssteuer gleich am Beginn weggenommen wird). Aber dann kommt bei Versicherungen nichts mehr weg, egal wie hoch der Ertrag ist. Denn bei Versicherungen fallen keine Steuern auf die Erträge an, das zieht sich durch alle Versicherungsprodukte. Bei einem erwarteten Zinsgewinn von unter 16 Prozent ist daher aus steuerlicher Sicht das Sparbuch sinnvoller, darüber aber die Versicherung. Bei Aktien- und Fondsdepots sind seit 1. April 2012 Kapitalzuwachssteuern zu berücksichtigen. Bei Vorsorgeprodukten – in der Regel langfristigen Anlageformen – spricht also einiges für Versicherungen.
Modellrechnung Vorsorgekasse
Ein Fallbeispiel der BAWAG Allianz Vorsorgekasse: Eine heute 40-jährige, niedergelassene Ärztin mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 3.500 Euro zahlt bis zum Pensionsantritt (60. Lebensjahr) 15.613,49 Euro in die Vorsorgekasse ein. Da diese Beiträge Betriebsausgaben darstellen, lukriert sie bei einem Grenzsteuersatz von 43,596 Prozent eine Steuerersparnis von 6.806,86 Euro.
Das angesparte Kapital bei Pensionsantritt beträgt 20.454 Euro (angenommene Einkommenssteigerung: 2 Prozent pro Jahr, Veranlagungsertrag: 4,5 Prozent pro Jahr inkl. aller Kosten). Bei einer einmaligen Auszahlung erhält sie (abzüglich 6 Prozent Einkommenssteuer) 19.227 Euro. Dies entspricht einer Rendite von 7,35 Prozent pro Jahr.
Pflegeversicherung
Ein Fallbeispiel der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG: Ein Arzt, 40 Jahre, ist nach einem Verkehrsunfall dauerhaft pflegebedürftig. Gut, dass er vorgesorgt hat: Für eine Monatsprämie von 30 Euro (Tarif Basis, 100 Prozent) erhält er ein monatliches Pflegegeld ab der Stufe 4 von 664,30 Euro (oder Stufe 5: 902,30 Euro, Stufe 6: 1.260 Euro, Stufe 7: 1.655,80 Euro) und zwar so lange er es benötigt, auch lebenslang. Er kann das Pflegegeld nach den eigenen Bedürfnissen verwenden.
Pflege-Bonus – Zahlung auch ohne Pflegebedürftigkeit: Der Zusatztarif „Pflege-Bonus“ der Wiener Städtische sichert bei Leistungsfreiheit regelmäßige Rückzahlungen, sodass man auf jeden Fall von der Versicherung profitiert: Ab dem 65. Geburtstag erhält der Kunde je nach gewählter Produktstufe Geld zurück und das alle fünf Jahre. Diesen Zusatztarif kann man bei Vertragsstart abschließen und selbstverständlich auch bei bestehenden Verträgen ergänzen. Der Pflegebonus beträgt bei oben genanntem Beispiel 1.600 Euro. Die Prämie erhöht sich mit Bonus auf 41,80 Euro monatlich.
Lebenszyklusmodell
Ein Fallbeispiel der Sparkassen Versicherung AG Vienna Insurance Group (s Versicherung): Eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge in Form der „s Privat-Pension mit Prämien-Plus“ bietet ein Lebenszyklusmodell an. Es stellt sicher, dass die Aktienquote im angesparten Kapital reduziert wird, wenn sich der Pensionsantritt nähert. Dadurch wird ein Teil der erzielten Aktienerträge in eine sichere Veranlagung umgeschichtet und unterliegt nicht mehr den Schwankungen an der Börse. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestveranlagung in Aktien beträgt 30 Prozent, solange der Anleger noch nicht 45 ist, 25 Prozent zwischen 45 und 54 sowie 15 Prozent ab einem Alter von 55 Jahren bis zum Pensionsantritt. Es fallen weder KESt noch Einkommenssteuer an. Die Auszahlung ein Leben lang ist ebenso garantiert wie Mindestrente und aktuelle Rententafel. Kapital und staatliche Förderung sind auch bei Kapitalabfindung bei Pensionsantritt garantiert.