Pochen Sie auf Ihr Recht!
Ein Flugticket ist ein Vertrag zwischen Ihnen und einer Fluglinie. Hält sich Ihr Vertragspartner nicht an die Vereinbarungen und Ihnen entsteht ein Schaden, gebührt Ihnen eine Entschädigung.
Der Reisemarkt befindet sich im Wandel: Flüge, Hotels, Mietauto und Reiseleiter werden immer öfter online gebucht, Preise werden verglichen, Hotelpreise sinken aufgrund der Konkurrenz zahlreicher Buchungsportale. Viele Online-Möglichkeiten stehen Reisenden offen, die auch rege genutzt werden. Dennoch existieren Bereiche, in denen Reisende weitaus seltener auf ihr Recht pochen, als ihnen zustehen würde – zum Beispiel im Falle von Kompensationszahlungen. Im Gedächtnis bleiben Kompensationszahlungen für Angehörige von Flugzeugabsturzopfern, die ihre Lieben bei tragischen Unfällen, mysteriösen Zwischenfällen oder grausamen Terrorattacken verloren haben. Nach den Katastrophen berichten kleine Zeitungsmeldungen über die Summen, die an die Hinterbliebenen ausbezahlt wurden. In Fällen wie diesen mahlen die Mühlen der Justiz rund um die eifrigen Bemühungen der Fluglinien, die Katastrophen vergessen zu machen, schnell. Wesentlich langsamer bis gar nicht mahlen sie jedoch in all jenen Fällen, bei denen durch Flugverspätungen oder -ausfälle den Reisenden Schaden entstanden ist. Dabei gibt es dazu klare Richtlinien.
Ärger nicht schlucken
Szenario 1: Die Konferenz beginnt schon am Morgen um 9 Uhr in Cannes. Aufgrund wichtiger OP-Termine nehmen Sie die Morgenmaschine – das geht sich alles aus. Oder doch nicht? Technische Probleme führen zu einer sechsstündigen Flugverspätung, die Hälfte der Konferenz ist vorüber, als Sie endlich eintreffen. Die entscheidenden Präsentationen haben Sie nun verpasst. Szenario 2: Endlich Urlaub! Die ganze Familie freut sich auf zwei Wochen Bade- und Tauchurlaub in Ägypten. Am Tag vor der Abreise erreicht Sie ein unerfreulicher Anruf des Reisebüros: Der Flug fällt aus, ohne dass Sie den Grund dafür jemals erfahren. Mit drei Tagen Verspätung ergattern Sie mitten in der Hochsaison noch einen anderen Flug. Immerhin.
Ärger runterschlucken und das Beste daraus machen? Nun, das Beste ist in diesen Fällen nicht, nach Alternativen zu suchen und die Unannehmlichkeiten zu vergessen. Die europäische Fluggastrechte-Verordnung sorgt unter bestimmten Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung der Airline. Grundsätzliche Gesetzmäßigkeiten lassen sich rasch über „flightright. Ihr gutes Flug-Recht“ eruieren. Reiserechtsexperten prüfen, ob ein Recht auf Entschädigung besteht, und gehen notfalls auch vor Gericht. Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, geht ein festgelegter Prozentsatz an flightright.
Wenden sich Fluggäste direkt an Fluglinien, passiert es laut flightright in sieben von zehn Fällen, dass die Anfrage trotz bestehender Ansprüche ignoriert oder abschlägig behandelt wird. Eine Reihe von Ausschlusskriterien verhindert tatsächlich, dass Kompensationszahlungen geleistet werden müssen: wenn rechtzeitig über Annullierungen informiert wurde, wenn vergleichbare Alternativen angeboten werden oder wenn außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter Flüge verhindern. Am komfortabelsten ist es für Sie, wenn Reiserechtsexperten überprüfen, ob diese Kriterien zutreffen. In jedem Fall müssen Sie ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte bei der entsprechenden Fluggesellschaft einreichen. Gerade während der Hauptreisezeiten kommt es häufig vor, dass Gepäck verloren geht, beschädigt wird oder zu spät am Zielort eintrifft. Auch in diesen Fällen steht den Reisenden eine Entschädigung zu. Innerhalb festgelegter Fristen können Ansprüche bei der Fluglinie geltend gemacht werden. Hohe Entschädigungszahlungen sind jedoch nur mit einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung möglich.
Wenn Sie nun denken, dass Sie das gerne früher gewusst hätten, weil Ihnen erst im vergangenen Jahr ein besonders ärgerlicher Fall passiert ist, dann nehmen Sie sich noch folgenden Hinweis zu Herzen: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre … bw
Was steht Ihnen wann zu?
Kompensationszahlungen für verspätete (und verpasste Anschlussflüge), annullierte oder überbuchte Flüge erhält nach festgelegten Kriterien, wer …
… von einem beliebigen Flughafen der EU abfliegt oder
… mit einer Fluglinie aus der EU bzw. aus Island, Norwegen oder der Schweiz in der EU ankommt.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf …
… eine vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
… Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenlosen Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort,
… Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses Telefonat) und ggf. auch auf eine Übernachtung, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung.
Die finanzielle Entschädigung beträgt bei Flügen innerhalb der EU:
… EUR 250 bei 1.500 km oder weniger
… EUR 400 bei mehr als 1.500 km.
Die finanzielle Entschädigung beträgt bei Flügen zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land:
… EUR 250 bei 1.500 km oder weniger,
… EUR400 bei 1.500 bis 3.500 km,
… EUR 600 bei mehr als 3.500 km.
Quelle: www.flightright.at