< vorhergehender Beitrag

Ordinationen auf dem Prüfstand

Besonders in Wien machen die Behörden auf Aktion scharf. Immer öfter geraten Ordinationen aufgrund ihres hygienischen Zustandes in den Fokus der strengen amtlichen Prüfer.


Dr. Christian Winternitz, Rechtsanwaltskanzlei Kraft & Winternitz. Foto: Pflügl

Mag. Wolfgang Leonhart, Steuerberatungskanzlei Leonhart & Leonhart

Mangelhafte hygienische Zustände in Ordinationen führten in den vergangenen zwei Jahren nicht selten zu einer Sperrung von Arztpraxen. Zwar sollte seit dem Arzt Ignaz Philipp Semmelweis, der im 19. Jahrhundert in Wien praktizierte, das Thema Hygiene in Krankenhäusern und Ordinationen selbstverständlich sein, doch das Einschreiten der Behörden zeichnet ein anderes Bild. Woher kommt die steigende Zahl der Schließungen? Sind die Ärzte schlampiger geworden oder hat sich regulatorisch etwas verändert?
Dr. Christian Winternitz, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Kraft & Winternitz: „Die Behörden sind in den vergangenen Jahren deutlich strenger geworden. War die Hygiene in Ordinationen ein ungeregelter Rechtsraum, so legen die Behörden besonders in Wien immer öfter Krankenhausstandards an.“ Zwar hat die Österreichische Ärztekammer schon 2010 erstmals einheitliche Richtlinien zum hygienischen Betrieb ärztlicher Ordinationen und Gruppenpraxen erarbeitet, die auch als Hygiene-Verordnung am 1.1.2011 in Kraft traten, doch die damaligen Regelungen bedurften weiterer Novellen. Nach geringfügigen Anpassungen einzelner Bestimmungen durch eine Novelle 2012 wurde die Hygiene-Verordnung 2013 einer neuerlichen Revision unterzogen und 2014 in Kraft gesetzt. Die juristische Anwendbarkeit wurde verbessert und auch die Rechtssicherheit gesteigert.
Die Neuregelung der Hygiene in Ordinationen legt nun sehr genau fest, welche Rechte und Pflichten Ärzte haben. Zum Beispiel muss für jede Ordination eine Risiko-abschätzung und -bewertung vorgenommen werden und die daraus resultierenden grundlegenden Anweisungen müssen in einem Hygieneplan festgelegt werden. In Zukunft müssen auch die Verantwortlichkeiten, Schulungen und Verfahrensanweisungen schriftlich dokumentiert werden. „Die Regelungen haben nun aber zur Folge, dass die Ärzte auch an den festgelegten Standards gemessen werden und sollten Regelungen nicht eingehalten werden, kann das auch zu empfindlichen Strafen führen“, so Gesundheitsrechtsexperte Winternitz. Liegt ein Verstoß gegen eine Bestimmung der Hygiene-Verordnung vor, drohen zum einen die Schließung der Ordination sowie zusätzlich Strafen bis zu 2.180 Euro. Die Aktion scharf gegen Ordinationen hat aber auch einen anderen Grund: Waren früher Patienten einfach nur zufrieden behandelt zu werden, muss heute auch das Ambiente stimmen. „Die Beschwerdebereitschaft der Patienten ist deutlich gestiegen. Gibt es bei den Behörden Hinweise von Patienten, dass die Hygiene nicht in Ordnung ist, kann der Arzt damit rechnen, dass zeitnahe Kontrollen erfolgen“, so Rechtsanwalt Winternitz. Ärzte sollten gerade jetzt in sich gehen und überlegen, ob sie ausreichend für die neuen Regelungen gerüstet sind. Gerade zum Jahresende sollten Ärzte, die hohe Gewinne erwirtschaften, ihre Steuerlast mit Investitionen drücken. Mag. Wolfgang Leonhart, Eigentümer der auf Ärzte spezialisierten Steuerberatungskanzlei Leonhart & Leonhart: „Dabei lohnen sich besonders kleinere Anschaffungen bis 400 Euro, denn die lassen sich noch in diesem Jahr gewinnmindernd von der Steuer absetzen. Aber auch große Investitionen in diesem Jahr können sinnvoll sein, zumal diese für die Geltendmachung des 13%-Gewinnfreibetrages herangezogen werden können. Die steuerliche Abschreibung von Investitionen über 400 Euro erfolgt im Übrigen verteilt auf mehrere Jahre.“                                                                      ss