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Teilzeit nach Krankenstand • Preisbindung unzulässig • „Homöopathie als Kassenleistung“ im Nationalrat eingereicht


Foto: fotolia/fotomek

Teilzeit nach Krankenstand

Ein neues Gesetz soll erstmals Teilzeit für Arbeitnehmer, die aus dem Krankenstand zurückkehren, möglich machen. Oft können psychische und physische Gebrechen zu Unsicherheit führen, wann der richtige Zeitpunkt für einen neuerlichen Arbeitsantritt ist. Eine Probe- oder Neustartphase in Teilzeit bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu sollen Möglichkeiten der Vereinbarung einer „Wiedereingliederungsteilzeit“ und der Schaffung einer finanziellen Absicherung durch das Wiedereingliederungsgeld eröffnet werden. Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und verwandter Rechtsmaterien wurde am 19. September 2016 zur Begutachtung versandt, die Begutachtungsfrist endet am 31. Oktober 2016. Ein Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2017 geplant. Gedacht ist die neue Regelung vor allem für Personen mit mindestens dreimonatiger Betriebszugehörigkeit, die nach mindestens sechswöchigem Krankenstand in Teilzeit zurückkehren wollen. Ziel ist der längere Verbleib von Arbeitnehmern im Erwerbsleben.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich von „fit2work“, einer Initiative der Bundesregierung, beraten lassen. Hier wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt und muss vom Chefarzt bewilligt werden. Die Teilzeitphase muss ein bis sechs Monate dauern, die Arbeitszeit durchschnittlich 50 bis 75 Prozent der früheren Arbeitszeit, jedoch mindestens zwölf Stunden pro Woche. Der Dienstgeber zahlt für die Dauer der Teilzeit entsprechend weniger, den Einkommensverlust federt das neue Wiedereingliederungsgeld aus den Mitteln der Krankenversicherung ab.
Ein Anspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit besteht nicht, das heißt, der Arbeitgeber muss zustimmen. Eine Kündigung wegen des Vorschlags einer Wiedereingliederungsteilzeit wäre anfechtbar.

Preisbindung unzulässig

Die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland ist laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig und beschränke den freien Warenverkehr in der EU, so das Urteil. Anlass war, dass die Deutsche Parkinson Vereinigung mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem für ihre Mitglieder ausgehandelt hat. Laut Urteil ist der Versandhandel für ausländische Apotheken „ein wichtigeres, eventuell sogar das einzige Mittel“, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Überdies könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, argumentierten die Richter.
Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Österreich keine fixen Preise für rezeptpflichtige Medikamente, sondern Höchstaufschläge auf die Preise. Die Preisfestsetzung muss zudem vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.

„Homöopathie als Kassenleistung“ im Nationalrat eingereicht

Die homöopathische Medizin wird in Österreich als „wissenschaftlich nicht erprobte Heilmethode“ eingestuft, daher ist eine Abrechnung über einen Tarif-posten der Krankenkassen nicht möglich. Mag. pharm. Sabine Lexer, Obfrau der Initiative „Homöopathie hilft!“ und selbstständige Apothekerin, empfindet das als ungerecht und meint, dass mündige Patienten nach Rücksprache mit dem Arzt ihres Vertrauens selbst entscheiden sollen, wann sie eine homöopathische Therapie, eine herkömmliche oder eine Kombination beider Behandlungsmethoden anwenden. Lexer fordert, sich ein Beispiel an der Schweiz zu nehmen, wo die Homöopathie in die Grundversorgung aufgenommen wurde. Die Initiative „Homöopathie hilft!“ schließt sich den Forderungen der parlamentarischen Bürger-initiative „Homöopathie als Kassenleistung“ an und unterstützt deren Ziele, wie die Übernahme der Kosten für die homöopathische Behandlung bzw. Refundierung der Leistungen durch die Krankenkasse am Beispiel Psychotherapie (hier werden 40 Euro pro Sitzung refundiert), eine bessere Anerkennung und Integration der Homöopathie im österreichischen Gesundheitssystem sowie die Unterstützung aus dem Wissenschaftsministerium bei der Integration der Homöopathie in die Ausbildung von Medizinstudenten. Last but not least wird mehr finanzielle Unterstützung für die Forschung im Bereich der Homöopathie verlangt.