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Der Amtsschimmel wiehert – Wohninvest startet zwei neue Projekte – Betriebskosten steigen überproportional – Eigentümer wollen mehr Platz


Rechtsanwalt Dr. Mario Schiavon, PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH

Mag. Robert Fotter, wohn-invest-Geschäftsführer. Foto: Wohninvest GmbH

Dr. Patrick Schenner, Geschäftsführer Immobilien-Scout24. Foto: Immobilienscout24

Der Amtsschimmel wiehert

qMit Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) und damit verbunden des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) am 13. Juni 2014 haben sich auch die Spielregeln für Immobilienmakler – aber auch für ihre Kunden – geändert.
Vom FAGG sind alle Verträge betroffen, die außerhalb von Geschäftsräumen (Auswärtsgeschäft) oder per Fernabsatz (jeder Abschluss zwischen Unternehmer und Verbraucher ohne körperliche Anwesenheit) abgeschlossen werden. Für Immobilienmakler bedeutet das: Abschlüsse oder Provisionsvereinbarungen, die vor Ort bei der Besichtigung getätigt werden, gelten als Auswärtsgeschäft. Die Bekanntmachung und Akzeptanz von Maklerprovisionen über Onlineportale oder die Homepage des Maklers fallen in den Geltungsbereich Fernabsatz. Der eigentliche Haken an der Richtlinie liegt dabei im Rücktrittsrecht des Verbrauchers. Denn die neuen Regelungen gelten für Maklerverträge (Provisionsvereinbarungen), nicht aber für Kauf- und Mietverträge! In der Praxis kann ein Kunde nach erfolgreicher Vermittlung innerhalb von 14 Tagen noch immer vom Maklervertrag zurücktreten und dadurch die Zahlung der Provision umgehen. Rechtsanwalt Dr. Mario Schiavon: „Nach dem neuen EU-Gesetz hat der Kunde jetzt das Recht, von Auswärts- oder Fernabsatzgeschäften innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Darüber muss der Makler seine Kunden laut Gesetz schriftlich aufklären, was auch einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet. Wird der Kunde nicht aufgeklärt, verlängert sich das Rücktrittsrecht automatisch um ein Jahr.“  Da die Makler nicht riskieren werden, dass ein Kunde trotz erfolgreicher Wohnungsvermittlung innerhalb von 14 Tagen vom Maklervertrag zurücktritt, da sie in diesem Fall um ihre Provision umfallen würden, werden sie entweder diese Maklerverträge nur mehr in ihrer Kanzlei abschließen wollen oder vom Auftraggeber eine ausdrückliche Aufforderung, sofort tätig werden zu sollen, einfordern. Das heißt konkret: Am Telefon oder per E-Mail werden bei einem Erstkontakt wohl keine Details mehr rasch und unbürokratisch bekanntgegeben werden. Ohne Maklervertrag – keine Info. Für den Wohnungs- bzw. Immobiliensuchenden bedeutet dies mehr Zeitaufwand, mehr Papierkram im Vorfeld. Der Amtsschimmel hat wieder zugeschlagen.

Wohninvest startet zwei neue Projekte

Im begehrten 7. Wiener Bezirk hat wohninvest, Spezialist für Bauherren- und Beteiligungsmodelle, das 1899 errichtete Gründerzeithaus Kaiserstraße 41 erworben. Der Stil-Altbau verfügt über eine klassisch gegliederte Originalfassade, schmiedeeiserne Treppengitter und stilvolle Holzeingangstüren. Das Besondere an dem Objekt ist, dass es aus zwei Gebäuden besteht, die durch einen Innenhof verbunden sind. Das freistehende Hofgebäude vermittelt das Flair eines eigenständigen Stadthauses. Wohninvest plant den Ausbau der Dachgeschoße sowie die Sanierung der Wohnungen, die dann langfristig vermietet werden sollen. Das Projektvolumen beträgt rund 16 Millionen Euro.
Im 5. Bezirk, in der Christophgasse 5, wurde ein Gebäude übernommen, das abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Im Zuge des Neubaus sollen auf einer Nutzfläche von 840 Quadratmetern neun Wohnung sowie zwei Dachwohnungen entstehen. Das Projektvolumen beträgt knapp 3,6 Millionen Euro.

Betriebskosten steigen überproportional

Im Zuge der österreich­weiten Diskussion um leistbares Wohnen und die geplante Mietrechtsnovelle standen Vermieter aufgrund der eklatanten Mietpreisanstiege unter Beschuss. Bei genauerem Hinsehen und dem Vergleich von Betriebskosten- und Mietpreisentwicklung zeigt sich jedoch klar: Die Betriebskosten (Wasser, Müllabfuhr, Hausverwaltung etc.) sind stärker gewachsen als die Mieten. Sie stiegen von 2006 auf 2014 um satte 25 Prozent, die Nettomieten hingegen etwa im Bereich der Inflationsrate, um 17 Prozent. Das gesamte Verbraucherpreisindex-Plus betrug in diesem Zeitraum im Jahresdurchschnitt betrachtet 18,3 Prozent. Etwa 70 Prozent einer Gesamtmiete entfallen im Schnitt auf die Mietkosten, etwa 30 Prozent auf Betriebskosten und Steuern, so die ImmoDEX Analyse von ImmobilienScout24.

Eigentümer wollen mehr Platz

55 Prozent der österreichischen Immobiliensuchenden haben sich im Jahr 2014 nach einer Mietwohnung umgesehen. Nur ein Drittel hingegen machte sich auf die Suche nach einer Eigentumswohnung. Das ergab eine Auswertung von ImmobilienScout24 unter mehr als 20 Millionen Suchanfragen auf den Portalen ImmobilienScout24 und IMMOBILIEN.NET aus dem Jahr 2014.
Die Eigentümer in spe zeigten höheren Platzbedarf als die Mieter: Die größte Gruppe (38 Prozent) suchte nach einer Wohnung mit drei Zimmern. Immerhin knapp jeder Vierte präferierte bei der Immobiliensuche vier Zimmer oder mehr. Den zukünftigen Mietern hingegen reichte meist schon eine Zwei-Zimmer-Wohnung aus (35 Prozent), ein Drittel verlangte nach drei Zimmern. Einem knappen Fünftel (19 Prozent) genügte die klassische Garçonnière mit einem Zimmer. Die durchschnittlich gesuchte Eigentumswohnung in Österreich im Jahr 2014 hatte dementsprechend 89 Quadratmeter, die entsprechende Mietwohnung nur 72 Quadratmeter.