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Ärzte Dialog 2016 • Zusammenschluss • DFP: „Vorletzte Mahnung“


Dr. Andreas Stippler, NÖ-Ärzteverband

Ärzte Dialog 2016

Im Juni dieses Jahres führte der Kremser Arzt und Obmann des NÖ Ärzteverbandes, Dr. Andreas Stippler, eine landesweite Befragung seiner Mediziner-Kollegen durch, um gemeinsam Rezepte für eine bessere Kammer zu finden. Über 1.900 Ärzte nahmen teil. So erfreulich die hohe Resonanz, so ernüchternd sind die Ergebnisse: „Die Probleme der Ärzte sind groß, das Vertrauen in unsere Interessenvertretung allerdings sehr gering“, fasst Stippler zusammen und ergänzt: „Der Befund für die Ärztekammer liegt vor, jetzt müssen wir gemeinsam Rezepte finden.“ Dazu startet er eine Tour von Anfang Oktober bis Ende November. 
www.aerztedialog2016.at

Zusammenschluss

Neu ab 2017: Franziskus Spital in Wien

Ab dem 1. Jänner 2017 gibt es ein neues Angebot in der Wiener Spitalslandschaft. Das Franziskus Spital öffnet als gemeinnütziges Spital seine Türen und bietet breite medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung für Menschen im letzten Lebensdrittel. In allen Abteilungen des Franziskus Spitals wird dem Aspekt „Medizin für Menschen im Alter“ besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Ein Spital, zwei Standorte

Dieses neue Wiener Spital entsteht aus der Fusion zweier Ordenshäuser, dem Krankenhaus St. Elisabeth im Bezirk Landstraße und dem Hartmannspital in Margareten. Die Häuser haben eine 300-jährige bzw. 150-jährige Tradition in Wien. Das Franziskus Spital ist ein gemeinnütziges Krankenhaus und steht allen Menschen offen. Die medizinischen Kompetenzen und die herzliche Fürsorge beider Standorte werden ab 2017 zu einem neuen Angebot vereint.

DFP: „Vorletzte Mahnung“

Die ÖÄK hat erstmals bundesweit ausgewertet, welche Ärzte die Fortbildungsverpflichtung erfüllen. Ärzte, die den Fortbildungsnachweis noch nicht erfüllen, können noch bis Ende November die Unterlagen bei ihrer zuständigen Landesärztekammer oder der Österreichischen Akademie der Ärzte nachreichen. Die Nichterbringung des Fortbildungsnachweises zieht gemäß dem gesetzlichen Auftrag eine Anzeige beim Disziplinaranwalt der ÖÄK nach sich. Alle Ärzte, die bis inklusive 31. August 2013 mit einem Ius Practicandi als approbierter Arzt, Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt in die Ärzteliste der ÖÄK eingetragen waren und am 1. September 2016 eingetragen sind, sind zum Fortbildungsnachweis verpflichtet. Berufsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten und maximal drei Jahren können den Fortbildungszeitraum verlängern.