< vorhergehender Beitrag

Neue Regelung für Hausapotheken

Die Koalition hat sich auf eine Neuregelung für die ärztlichen Hausapotheken verständigt.


Foto: Fotolia

Konkret ist vorgesehen, dass in flächenmäßig großen Gemeinden, in denen jetzt schon eine Apotheke vorhanden ist, in Zukunft ein Arzt auch dann eine Hausapotheke betreiben darf, wenn die Apotheke mehr als sechs Kilometer entfernt ist. Davon betroffen sind etwa zehn bis 15 Gemeinden. Die zweite Neuerung betrifft die sogenannte Nachfolgeregelung. Für bestehende Hausapotheken von Ärzten gilt künftig, dass sie in einem Abstand von vier Kilometern zu einer öffentlichen Apotheke bestehen bleiben können. Bisher lag die Entfernung bei sechs Kilometern. Davon sollen rund 115 Hausapotheken profitieren. Damit soll unter anderem die Suche nach Nachfolgern für Landarztstellen erleichtert werden.