MRSA Screenings als Präventionsmaßnahme
Der Zusammenhang zwischen einer Besiedelung mit dem Bakterium Staphylococcus aureus und einem erhöhten Infektionsrisiko ist wissenschaftlich belegt.
Patienten sind deshalb bereits vor einer Operation auf ein potenzielles Risiko zu untersuchen. Durch den Einsatz spezieller Verfahren der Schnelldiagnostik können solche Erreger rechtzeitig erkannt und frühzeitig antibiotisch behandelt werden. Auf diese Weise wird der Selektionsdruck auf die Mikroorganismen reduziert und Antibiotikaresistenzen damit vorgebeugt.
„Eine aktuelle Studie der MedUni Wien belegt, dass Besiedelungen mit S. aureus nicht nur im Krankenhausbereich, sondern auch vermehrt im niedergelassenen Bereich zu finden sind. Primärpräventive Maßnahmen im niedergelassenen Bereich müssen deshalb nach denselben Standards erfolgen wie jene im Krankenhausbereich. Hygiene ist unteilbar, Mikroorganismen können nicht erkennen, ob sie sich gerade in einem Krankenhaus oder in einer niedergelassenen Ordination befinden“, betont Prof. Ojan Assadian, Präsident der ÖGKH und ergänzt: „Gerade im niedergelassenen Bereich kommt es häufig zum Fehlgebrauch von Antibiotika. Etwa dann, wenn Virusinfektionen mit Antibiotika behandelt werden, obwohl sie nur gegen Bakterien wirken. Deshalb befürworten wir zusätzlich den Einsatz von Point-of-Care-Tests, um klarer zwischen Virusinfektionen und bakteriellen Infektionen zu unterscheiden.“ Leider gibt es große Hürden bei der Kostenerstattung von solchen präventiven Infektionsschutzmaßnahmen. Weder Screening zur Feststellung einer S. aureus Besiedelung noch die erforderlichen Arzneimittel und antimikrobiellen Medizinprodukte für die Sanierung werden ohne größere Umwege erstattet. Ähnlich sieht es mit weiterführender Diagnostik aus. Die präventiven Kosten stehen jedoch in keinem Vergleich zu den diagnostischen und therapeutischen Kosten einer tatsächlich eingetretenen Infektion.