Mehr Schutz für medizinisches Personal
Neben der regelmäßigen Wartung und Servicierung werden Medizinprodukte im Bedarfsfall auch instand gesetzt, sprich repariert.
Seit einigen Jahren kommt es immer häufiger dazu, dass bei Reparaturen von Medizinprodukten Teile oder Substanzen verwendet werden, die nicht den Herstellerangaben entsprechen. AUSTROMED, Wirtschaftskammer und Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) haben daher gemeinsam eine Klarstellung erarbeitet, die seit Kurzem die richtige Vorgehensweise konkretisiert. Damit sollen auch Patienten und medizinisches Personal geschützt werden, da Verletzungen aufgrund falsch reparierter Medizinprodukte verhindert werden sollen.
Mag. Philipp Lindinger, AUSTROMED Geschäftsführer: „Klarzustellen ist dabei, dass bei der Reparatur von Medizinprodukten entweder Originalteile, Originalhilfsmittel oder -stoffe – zum Beispiel auch Kleber – verwendet werden müssen oder, falls dies nicht möglich ist, gleichwertiges Material im Hinblick auf seine Eignung, Auswahl und technischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Gesamtprodukt zur Verwendung kommt. Zusätzlich dürfen die Instandhaltungen nur von aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und ihren Kenntnissen geeigneten Personen oder Stellen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben vorgenommen werden.“ Wenn sich eine Firma oder ein Auftraggeber bei der Reparatur von Medizinprodukten nicht an die Vorgaben des Herstellers hält, keine Originalteile oder dazu gleichwertige Ersatzteile verwendet oder selbst nicht geeignet ist, Instandsetzungen an dem Medizinprodukt durchzuführen, entsteht ein neues Medizinprodukt.
Weitere Informationen unter
www.basg.gv.at/medizinprodukte/faq/medizinprodukte