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Grüezi Weißgeld

Das Abkommen zur Steuerabgeltung zwischen Schweiz und Österreich ist so gut wie fix. Die Tage von steuerfreiem Geld sind somit gezählt. Für die Legalisierung gibt es zwei Optionen.


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Die Auswahl an Steueroasen wird immer kleiner: Es ist so gut wie sicher, dass das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich mit 1. Jänner 2013 in Kraft tritt. Finanzministerin Maria Fekter hat dafür im Budget 2013 bereits fix eine Milliarde Euro eingeplant.
Wer im Vertrauen auf das verlässliche Bankgeheimnis Geld auf einem Konto oder Depot in der Schweiz geparkt und womöglich auf seine Steuerpflicht vergessen hat, muss sich jetzt neu orientieren. Zur Legalisierung hat man zwei Optionen: Pauschale Abgeltungssteuer oder freiwillige Meldung an die österreichischen Finanzbehörden. Wer auf Tauchstation geht und die Flucht ergreift, riskiert, im Zuge einer Rasterfandung erfasst zu werden.

Pauschal

Bei der pauschalen Abgeltungssteuer wird ein Betrag zwischen 15 und 30 Prozent (maximal 38 Prozent bei Summe über zwei Millionen Euro), multipliziert mit der steuerlichen Bemessungsgrundlage, vom Depot abgezogen und anonym an den österreichischen Fiskus weitergeleitet. Die Höhe des Prozentsatzes und auch der Bemessungsgrundlage hängt von der Höhe und der Entwicklung des Vermögensstandes ab. Mit der Einmalzahlung sind sämtliche Steueransprüche (Einkommen-, Umsatz-, Erbschaft- und Schenkungssteuer) abgegolten. Diese Variante ist zu bevorzugen, wenn es sich bei den in der Schweiz angelegten Beträgen an sich um Schwarzgelder handelt.

Offenlegen

Sollte das Geld allerdings ordnungsgemäß und nur die laufenden Erträge – aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit – nicht versteuert worden sein, wird in der Regel die zweite Variante der freiwilligen Offenlegung günstiger sein. Allerdings: Dabei sollte keinesfalls darauf vergessen werden, alle an der Hinterziehung Beteiligten im nachfolgenden Verfahren zu nennen, um auch für sie die strafbefreiende Wirkung zu erreichen. Bei der Offenlegung macht die Steuernachzahlung meist deutlich weniger als 15 Prozent aus. Eine Selbstanzeige ist auch dann vorteilhafter, „wenn das Geld länger als zehn Jahre auf dem Schweizer Konto oder Depot liegt und die Quelle daher bereits verjährt ist“, erklärt Constantin Veyder-Malberg, Vorstand der Capital Bank.
Die Privat- und Investmentbank im Finanzkonzern der Grazer Wechselseitige Versicherung hat zur Legalisierung von Auslandskonten eine Hotline (+43/800/808072) und unter www.weissgeld.at eine Internetplattform inklusive Steuerrechner für die Offenlegung von Schweizer Konten eingerichtet. Bis 31. Mai 2013 hat man Zeit, sich für eine der beiden Varianten zu entscheiden.

Nachteil Schweiz

Ab 2013 werden die laufenden Erträge, also Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne auf den Schweizer Konten und Depots einer 25-prozentigen Quellensteuer unterworfen. Dieses System entspricht im Wesentlichen der österreichischen Kapitalvermögensbesteuerung – aber doch nicht ganz: Zinserträge werden wegen der EU-Zinsrichtlinie mit 35 Prozent EU-Quellensteuer belastet. Außerdem gibt es eine Verrechnungssteuer auf bestimmte schweizerische Kapitalerträge. Diese Mehrbelastung kann man sich zwar zurückholen, jedoch nur mit riesigem administrativem Aufwand und vor allem nur bei entsprechender Offenlegung gegenüber den Finanzbehörden, was wiederum eine vorherige Legalisierung durch Selbstanzeige oder Einmalzahlung voraussetzt. Ein weiterer Nachteil: Die Schweizer Banken unterscheiden bei der Vermögenszuwachssteuer nicht zwischen Alt- und Neubestand. Das heißt: Kursgewinne von Aktien, Investment- und Immobilienfonds, die vor dem 1.1.2011 angeschafft wurden, sowie Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate, die vor dem 1.4.2012 erworben wurden, werden in der Schweiz mit 25 Prozent besteuert. Auf einem österreichischen Depot bleiben sie dagegen zeitlebens steuerfrei. Auch um den automatischen Verlustausgleich fällt man bei einer Schweizer Bank um.

Rasterfahndung

Die Amnestie für vergessene Steuerpflicht gilt allerdings nur für jene, die an den beiden Stichtagen 31.12.2010 und 31.12.2012 über ein Schweizer Konto verfügen. Veyder-Malberg warnt deshalb eindringlich davor, in einer unüberlegten Fluchtaktion sein Kapital ohne Selbstanzeige aus der Schweiz abzuziehen und in eine andere Steueroase oder nach Österreich zu transferieren – mit gutem Grund: Selbst wenn das Schweiz-Österreich-Abkommen an den verhärteten Fronten des gleichlautenden Schweiz-Deutschland-Abkommens scheitern sollte, hat die Finanzministerin Fekter ihre Budgetmilliarde fest im Griff. Denn die Neufassung des Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, der die internationalen Standards für den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten regelt, erlaubt nunmehr explizit Gruppenabfragen.
So könnte Fekter beispielsweise alle Österreicher abfragen, die zwischen 1. April und 31. Dezember 2012 ihr Konto in der Schweiz geschlossen haben. Und, so Veyder-Malberg: „Über diese Rasterfandung lässt sich die Finanzministerin die Steuersünder auf dem Silbertablett servieren.“ Im besten Fall geht es dann um hohe Nachforderungen, im schlimmsten Fall droht sogar Haft.        emb