Geschlechtsneutrale Einheitstarife
Die Assekuranz soll künftig bei den Tarifen nicht mehr zwischen Frau und Mann unterscheiden. Schlechte Aussichten: Am Schluss wird es vermutlich für alle teurer.
Mitten in die Vorbereitungen zum 100. Weltfrauentag platzte die für Mann und Frau letztlich wenig ersprießliche Kunde: Am 1. März 2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor eine Diskriminierung darstellt. Das bedeutet: Ab dem 21. Dezember 2012 müssen sämtliche Versicherungsprämien geschlechtsneutral gestaltet werden. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Das über Jahrhunderte entwickelte Geschäftsmodell der Versicherungen wird mit einem Schlag über den Haufen geworfen. Die Umverteilung wird nicht wirklich neutral sein. Und letztlich werden Mann und Frau die Umstellung über höhere Prämien bezahlen müssen.
Hard Facts
„Versicherungen beruhen in erster Linie auf Risikoeinschätzung und Risikoübernahme“, erklärt Christoph Krischanitz, Chef der Beratungsfirma arithmetica und Präsident der Aktuarsvereinigung Österreichs, der Berufsvereinigung der österreichischen Versicherungsmathematiker. Dazu muss das Risiko einschätzbar und bewertbar sein. Versicherungen greifen dazu auf eine große Datenbasis hinreichender Qualität zurück und kommen über das mathematische Gesetz der großen Zahlen schließlich zu einer vernünftigen Bewertung für die Prämienfestsetzung. Gerade in der Lebensversicherung ist das Geschlecht neben dem Alter derzeit das Hauptmerkmal zur Einschätzung des Risikos.
„Es geht nicht um die Gleichbehandlung von Mann und Frau, sondern um Risikogerechtigkeit und damit um die Aufrechterhaltung des Systems“, kommentiert Manfred Baumgartl, Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im Versicherungsverband und Vorstand der Allianz Lebensversicherung. Die Statistiken, die zur Tarifkalkulation herangezogen werden, würden nicht auf historischen Daten beruhen, sondern müssten laufend aktualisiert und in bestimmten, kurzen Abständen evaluiert werden. Ein Blick in die statistischen Daten zeigt jedenfalls klare Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen haben eine höhere Lebenserwartung als Männer. Nach den jüngsten Sterbetafeln 2000/02 beträgt sie für Neugeborene 81,5 (Mädchen) beziehungsweise 75,5 (Buben) Jahre, also sechs Jahre mehr. Dieser Unterschied reduziert sich für jene, die bis zum Alter 60 überlebt haben, auf vier Jahre – die fernere Lebenserwartung beträgt 20 Jahre (Gesamtalter 80) für den Mann und 24 Jahre (Gesamtalter 84) für die Frau. Der Hintergrund: Männer leben gefährlicher als Frauen und haben eine höhere Unfallwahrscheinlichkeit. Weiters fällt auf, „dass in der Krankenversicherung junge Frauen mehr Leistungen beanspruchen als gleichaltrige Männer. Im Alter ist es umgekehrt“, beobachtet Baumgartl.
Unterschiedliche Risiken
Alle diese Unterschiede schlagen sich in der Prämienberechnung entsprechend nieder: Rentenversicherungen sind aufgrund der höheren Lebenserwartung für Frauen rund zehn Prozent teurer, Risikolebensversicherungen dagegen um rund 40 Prozent und Unfallversicherungen um bis zu 50 Prozent billiger als für Männer. Krankenversicherungen sind wiederum für Frauen rund zehn bis 15 Prozent teurer als für Männer. „Der Unterschied resultiert aus der Sterblichkeit und dem unterschiedlichen Leistungsverhalten“, erklärt der Allianz-Chef. Denn das Schwangerschafts- und Geburtenrisiko wurde schon vor einigen Jahren zwischen den Tarifen ausgeglichen. In der Kfz-Versicherung offerieren die großen Anbieter bereits Einheitstarife für Mann und Frau. Einige haben weiterhin einen so genannten Lady-Rabatt im Programm.
Kein Wunder, dass die Assekuranz auf die Unterschiede in der Risikoeinschätzung der beiden Geschlechter pocht. Wenn die Differenzierung wegfällt, müsste rein theoretisch die Prämie für Frauen künftig für Renten- und Krankenversicherung jeweils um die Hälfte billiger und für Risiko- und Unfallversicherungen um die Hälfte teurer werden. Für Männer wäre es entsprechend umgekehrt. Doch ganz so einfach funktioniert das nicht, erklärt Doris Janik, Versicherungsmathematikerin und Leiterin des Vorstandssekretariats in der Wiener Städtische Versicherung. Denn: „In der Bevölkerungsstruktur gibt es in Österreich 55 Prozent Frauen und 45 Prozent Männer.” Das bedeutet: Die Tarife für Frauen würden bei Rentenversicherungen weniger als die Hälfte billiger und bei Ablebensversicherungen mehr als die Hälfte teurer. „Die Gleichmacherei um des Buchstabens willen ist nicht gerecht“, betont Baumgartl. „Das Urteil fördert die Diskriminierung, weil letztlich die Frauen verlieren.”
Wenn der Risikofaktor Geschlecht nicht mehr berücksichtigt werden darf, befürchtet die Assekuranz zudem, dass es zu einer drastischen Nachfrageverschiebung kommen würde, wenn sich derzeitige „schlechte Risken“ verbilligen und „gute Risken“ verteuern. Eine Umverteilung würde die Risikogemeinschaft aus dem Gleichgewicht bringen, wenn gleiches Risiko ungleich behandelt wird. Für Luciano Cirina, Vorstandsvorsitzender der Generali Versicherung, ist die Argumentation des EuGH auch nicht wirklich konsistent: „Einerseits wird mit den neuen Eigenmittelvorschriften Solvency II eine immer genauere Risikokalkulation verlangt und dann heißt es, das Geschlecht spielt bei der Tarifierung keine Rolle.”
Widerstand gegen Angleich
Der Widerstand gegen die Unisex-Tarife ist also groß und geht quer durch die gesamte Branche. Und der Versicherungsnehmer hätte auf jeden Fall einen gravierenden Nachteil: „Die Kosten der Einführung würde letztlich der Kunde zahlen“, gibt Baumgartl zu bedenken. Unklar ist noch, ob die Umstellung nur Neu- oder auch Altverträge betreffen würde. Und ob die neuen geschlechtslosen Tarife tatsächlich realisiert werden, ist keineswegs sicher. Denn nach dem Urteil des EuGH ist jetzt die EU-Kommission am Zug. Die Hoffnung stirbt also zuletzt, dass die Diskussion um die Unisex-Tarife am Ende nur ein dummer Albtraum war.
emb