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Geförderte Rente

Die staatliche, prämiengeförderte Zukunftsvorsorge wurde auf neue Beine gestellt. Sie eignet sich als Basisprodukt für eine private Altersvorsorge. Man muss jedoch gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen.


Manfred Rapf, s Versicherung; Werner Holzhauser, Valued Asset

Als die sogenannte „Zukunftsvorsorge“ im Herbst 2002 vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser aus der Taufe gehoben wurde, schien es, als wäre das Ei des Kolumbus gefunden: Dank einer staatlich geförderten Prämie sollte ein kapitalfinanziertes Instrument mit dem Sicherheitsnetz einer Garantie als dritte Säule für die Pensionsvorsorge geschaffen und gleichzeitig die Wiener Börse stimuliert werden. Der anfängliche Erfolg gab dem Erfinder dank des damaligen Höhenflugs österreichischer Aktien Recht. Die Zukunftsvorsorge avancierte rasch zum großen Publikumsliebling, doch seit 2008 ist alles anders: Mit der Finanzkrise kam auch das Zukunftsvorsorge-Produkt vieler Anbieter unter die Räder.
Die Kombination von verpflichtender Mindestaktienquote in einem engen Markt bei gleichzeitiger Kapitalgarantie in stürmischen Finanzmärkten erwies sich als höchst problematisch. Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge wurde daher inzwischen in zwei Etappen reformiert – zuletzt per 1. August 2013. Das Resultat: Sie ist als Basisprodukt für die private Altersvorsorge geeignet, sofern man bereit ist, die eingeschränkte Flexibilität zu akzeptieren.
Etwa jeder fünfte Österreicher hat bisher eine Zukunftsvorsorge bei einem der mehr als ein Dutzend Anbieter abgeschlossen. Schließlich wartet das Produkt mit einer Reihe von Vorzügen auf: Im Vergleich zu einer klassischen Rentenversicherung ist die Zukunftsvorsorge komplett steuerfrei. Es entfallen also die sonst verrechneten vier Prozent Versicherungssteuer auf die eingezahlte Prämie, die einen Renditevorteil von 0,2 Prozent per anno bringt. Außerdem: Die Rente bleibt lebenslang steuerfrei. Zum Vergleich: Bei einer herkömmlichen Rentenversicherung ist dagegen Einkommensteuer zu zahlen, sobald die Summe der Rentenzahlungen das Kapital bei Pensionsantritt übersteigt. Das ist je nach Pensionsantrittsalter nach etwa 18 Jahren der Fall. Gerade Letzteres wird meist übersehen, weil die Versicherungen steuerpflichtige Renten derzeit (noch) nicht an die Finanz melden müssen.

Prämie halbiert

Hauptargument für den Abschluss einer Zukunftsvorsorge-Versicherungspolizze war freilich in erster Linie die staatliche Prämie. „Sie beträgt derzeit maximal 103,94 Euro per anno beziehungsweise 4,25 Prozent auf Einzahlungen bis 2.445,55 Euro pro Jahr“, betont Manfred Rapf, Vorstand der s Versicherung und Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung beim Versicherungsverband Österreich (VVO). Dass die Prämie im Vorjahr im Zuge des Sparpakets halbiert wurde, war für die Versicherungsnehmer ein harter Schlag. „Sie bringt aber immer noch einen jährlichen Renditevorteil von 0,4 Prozent bei einem Vertrag mit 20 Jahren Restlaufzeit beziehungsweise 0,6 bis 0,7 Prozent bei zehn Jahren Restlaufzeit“, rechnet Rapf vor.
Ein weiterer Vorteil: Bei diesem Produkt wird bei der meist monatlichen Zahlweise kein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet, der bei Neuabschlüssen von klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen bis zu vier Prozent per anno ausmachen kann.
Darüber hinaus bietet die Zukunftsvorsorge eine Garantie auf das einbezahlte Kapital und die staatliche Prämie. Für risikoaverse Anleger ist das ein klarer Vorteil – denn: „Altersvorsorge sollte planbar sein“, so Rapf. Doch diese Garantie verursacht Kosten, die an der Performance nagen. Und: „Sie vermittelt trügerische Sicherheit“, kritisiert Rudolf Mittendorfer, Geschäftsführer des Wiener Versicherungsmaklers Verag. „Denn die Garantie auf das Kapital bietet keinen Kaufkrafterhalt.“

Einschränkungen beachten

Die Garantie ist meist auf den Zeitpunkt des Pensionsantritts beziehungsweise bei Altverträgen nach Ablauf von zumindest zehn Jahren abgestimmt. Das heißt: Wenn man zwischenzeitlich auf sein Kapital zurückgreifen möchte – das ist erstmals überhaupt erst nach zehn Jahren möglich –, dann könnte es passieren, dass man weniger herausbekommt, als man eingezahlt hat. In diesem Fall oder auch wenn man bei Pensionsantritt statt der lebenslangen Rente das Kapital entnehmen möchte, muss man jedenfalls die halbe Prämie zurück- und die Kapitalertragsteuer nachzahlen.
Das größte Problem sind allerdings die weiterhin eingeschränkten Veranlagungsmöglichkeiten. Zwar darf die Aktienquote nunmehr flexibel innerhalb bestimmter Bandbreiten an die aktuelle Marktentwicklung adaptiert werden – für unter 50-Jährige zwischen 15 und 60 Prozent, für über 50-jährige Versicherungsnehmer zwischen fünf und 50 Prozent. Sie muss auch nicht mehr zur Gänze, aber weiterhin mehrheitlich, nämlich zu 60 Prozent, im marktengen Wiener Markt veranlagt werden. Werner Holzhauser, Versicherungsexperte und Geschäftsführer des Consultingunternehmens Valued Asset, hält es für einen Fehler, dass die Veranlagung nicht komplett freigestellt wurde, „weil die Absicherungskosten wegen der Marktenge in Wien immer noch zu hoch sind“. Auch Rapf hätte sich eine völlige Öffnung gewünscht, meint allerdings, dass die Garantiekosten durch die partielle Ausweichmöglichkeit in liquidere Aktienmärkte und die fakultativ niedrigere Aktienquote markant reduziert werden konnten.

Aktuelle Produktvarianten

Die Wiener Städtische Versicherung hat die Reform für eine Überarbeitung ihres Produkts genützt und bietet für ihre „Prämienpension“ nunmehr drei Veranlagungsvarianten mit unterschiedlich hohen Aktienquoten an: In der sicherheitsorientierten Variante werden 15 Prozent (fünf Prozent für über 50-Jährige), beim wachstumsorientierten 30 Prozent (zehn Prozent) und beim risikoorientierten 45 Prozent (15 Prozent) in den RT Vorsorgeinvest Aktienfonds und der Rest jeweils in den klassischen Deckungsstock investiert. „Man kann seine Strategie jeweils zweimal pro Jahr kostenlos wechseln“, erklärt Mathias Frisch, Leiter der Lebensversicherung.
Die Konzernschwester Donau Versicherung bietet das gleiche Konzept unter dem Namen „BonusPension“ an. Das neue Produkt der s Versicherung orientiert sich an der neuen Mindestaktienquote.
Die kleineren Marktplayer Grazer Wechselseitige, Merkur, Nürnberger, Basler, Hypo, Vorarlberger, Tiroler, Niederösterreichische Versicherung, Kärntner Landesversicherung und Helvetia haben bei ihrem Produkt keinen Anpassungsbedarf. Denn sie veranlagen allesamt ihre Prämien in den von Peter Ladreiter, Vorstand der Security Kapitalanlagegesellschaft, verwalteten PZV-Basisfonds Apollo 32 mit einem zirka 30-prozentigen Aktienanteil, der seit der Auflage im Juni 2003 einen Ertrag von 6,78 Prozent per anno aufweist. Ladreiter erklärt, wie das möglich war: „Wir haben uns von Beginn an auf lange mittlere Laufzeiten konzentriert und ein selbst entwickeltes Risikotransfermodell nach der Art einer Schadenversicherung eingesetzt.“ Daher konnte sein Fonds nach dem Rückschlag 2008 wieder rasch Fahrt aufnehmen.
Viele Produktanbieter verwenden dagegen sogenannte CPPI-Modelle, also finanzmathematische Modelle, bei denen in fallenden Märkten von Aktien in Anleihen umgeschichtet wird. Je kürzer die Restlaufzeit und je niedriger die Zinsen, umso anfälliger ist das Modell, dass keine aktive Aktienquote mehr zur Verfügung steht und es sozusagen „ausgestoppt“ ist.
In diesem Fall ist es gerade bei kurzer Restlaufzeit dennoch ratsam, die Polizze nicht ruhend zu stellen, sondern weiter anzusparen. Denn im letzten Jahr bringt die staatliche Prämie bei monatlicher Zahlweise und somit einem durchschnittlich sechs Monate gebundenen Kapital einen Zinssatz von 8,5 Prozent auf die Zuzahlung. Für jene im vorletzten Jahr sind es 2,8 Prozent und jene im vorvorletzten 1,7 Prozent. Und das ist mit Abstand mehr, als man auf einem Sparbuch mit gleicher Bindungsdauer bekommt. Außerdem unterliegen die Zinsen auf dem Sparbuch auch noch der 25-prozentigen KESt.
Fazit: Die neue prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge eröffnet dem Versicherungsnehmer neue Chancen. Einziger Wermutstropfen für jene mit Altverträgen: Ein Umstieg in das neue System ist erst nach Ablauf der Mindestbindefrist von zehn Jahren möglich.

Mehr private Nettopension

Mit einer monatlichen Sparprämie von 203,80 Euro, dem aktuell maximal prämiengeförderten Sparbetrag, und einer angenommenen Performance aus der Veranlagung von drei Prozent kommt man bei der s Privat-Pension der s Versicherung beim Abschlussalter von 25 Jahren auf 757 Euro monatlicher Pensionsleistung, bei 35 Jahren auf 482 Euro und bei 50 Jahren auf 193 Euro.
Unter gleichen Annahmen der Verzinsung der Sparprämien und des Rechnungszinses in der Rentenphase liegen die Rentenwerte der staatlich geförderten Privatpension um zirka acht Prozent über den Werten einer klassischen Rentenversicherung. Letztere wird obendrein bei Leistungsbeginn mit 65 Jahren ab zirka 83 Jahren einkommensteuerpflichtig. Die staatlich geförderte Variante bleibt dagegen lebenslang steuerfrei.