< vorhergehender Beitrag

Checkliste: Ärztliche Fortbildung

Ärzte sind zur Fortbildung verpflichtet. Mit Stichtag 1. September 2016 ist die Erfüllung der DFP-Anforderungen gegenüber der Österreichischen Ärztekammer jetzt auch aktiv zu bestätigen.


Alle Ärzte, die bis inklusive 31. August 2013 mit einem jus practicandi als approbierter Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen waren und am 1. September 2016 eingetragen sind, sind zum Fortbildungsnachweis verpflichtet.
Das erfolgt durch das Sammeln von mindestens 150 DFP-Punkten in den vergangenen drei Jahren.
Bei den 150 DFP-Punkten sind folgende Kriterien zu beachten:

  • mindestens 50 DFP-Punkte aus Präsenzfortbildungen (inklusive Qualitätszirkel)
  • maximal 100 DFP-Punkte durch DFP-anerkannte Fortbildungen

UND

  • mindestens 120 medizinische DFP-Punkte, das heißt medizinisch-fachlich approbierte Fortbildungen aus allen Fächern
  • maximal 30 DFP-Punkte durch sonstige Fortbildung

TIPP: Dokumentieren Sie laufend Ihre Fortbildungspunkte! Am einfachsten mit einem Fortbildungskonto auf www.meindfp.at. Das ist bereits für Sie vorbereitet und wird mit den Registrierungsdaten – ÖÄK-Arztnummer und Eröffnungskennung (telefonisch unter 01-512 63 83-33 oder per E-Mail an support(at)meindfp.at zu erfragen) – aktiviert!