Ärztekammer gegen Mystery Shopping
Die Ärztekammer will das Mystery Shopping, mit dem verdeckte Ermittler der Krankenkassen Ärzte kontrollieren, vor den Verfassungsgerichtshof bringen.
Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, stützt sich dabei auf zwei Rechtsgutachten, die der Regelung Verfassungswidrigkeit bescheinigen. Seit Jahresbeginn können „Testpatienten“ der Krankenkassen mit eigens dafür ausgestellten, falschen e-cards die Ärzte überprüfen. Dabei sollen diese Scheinpatienten nicht nur möglichen Krankenstands- oder e-card-Betrug aufdecken, sondern auch die ärztliche Leistungsverrechnung überprüfen.
Der Verfassungsrechtler Dr. Heinz Mayer kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der entsprechende Paragraf 32a im ASVG und die auf dessen Basis geplante, aber noch nicht erlassene Richtlinie „ohne Zweifel verfassungswidrig“ sind. Grund dafür ist, dass die Kassen ohne Anfangsverdacht einen Lockspitzel in die Ordinationen schicken können.
Dieser Lockspitzel dürfte aber nicht so weit gehen, dass er den Arzt zu einer Straftat verleitet. Mayer stellt die Verhältnismäßigkeit der Vorgehensweise infrage und bezweifelt, ob ungeschulte Personen als „verdeckte Ermittler“ für diese Aufgabe die Richtigen wären.
Außerdem sei es auch möglich, das Handeln des Arztes anders zu überprüfen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Dr. Alois Birklbauer vom Institut für Strafrecht der Uni Linz. Ein Gang zum Verfassungsgerichtshof ist aber erst möglich, wenn ein Testpatient der Kassen tätig geworden ist.